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Sicherheit von Maschinen

Die europäische Maschinenrichtlinie (EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) legt die allgemeinen Anforderungen für die Sicherheit von Maschinen für den gesamten europäischen Wirtschafts- raum fest. Die europäischen Normen definieren darüberhinaus konkrete Anforderungen an Schutzeinrichtungen und den Einsatz von Schutzeinrichtungen an Maschinen.

 

Schutzeinrichtungen wie z.B. Lichtvorhänge, optische Zugangssicherungen, Laserscanner und Zweihandschaltungen erlauben einen mehr oder weniger ungehinderten Zugriff oder Zutritt zu Gefahrstellen. In diesen Fällen muss man sicherstellen, dass der Bediener die Gefahrstelle nicht schneller gewährleisten kann als die Maschine über die Schutzeinrichtung gestoppt wird. Um dies zu erreichen, benötigt man einen gewisssen Sicherheitsabstand zwischen Schutzein- richtung und Gefahrstelle. Dieser wird aus der Nachlaufzeit der Maschine, der Ansprechzeit der Schutzeinrichtung, einem sogenannten Eindringabstand und einer angenommenen Annä- herungsgeschwindigkeit errechnet. Die weltweit gültige Norm DIN EN ISO 13855 als Nachfol- ger der EN 999 definiert diese Berechnungsgrundlagen.

 

An dieser Stelle werden wir in Kürze einen online Rechner zu Berechnung von Sicherheitsabständen für Zweihandschaltungen, Lichtvorhängen, optischen Zugangssicherungen, Laserscannern, Türschaltern und Schaltmatten präsentieren. Die Berechnung erfolgt gemäß den Normen DIN / EN / ISO 13855 und EN 999 .



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